Stiften
Als Zustifter (Geldbetrag in Form einer Zustiftung) der Bürgerstiftung erhöht man das Stiftungskapital. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert. Der Zustifter wird ab einer Zustiftung von 150 € wahlberechtigt (Stiftungversammlung).
Bei Interesse bitte an die Kontaktadressen wenden.
Übrigens: Ihre finanzielle Unterstützung ist in jeder Form für Sie steuerlich wirksam. Wir informieren Sie gerne.
Zukunftskongress: Ländlicher Raum 4.0
der Bürgerstiftung Pr. Ströhen 05.03.2016