Stiften

Als Zustifter (Geldbetrag in Form einer Zustiftung) der Bürgerstiftung erhöht man das Stiftungskapital. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert. Der Zustifter wird ab einer Zustiftung von 150 € wahlberechtigt (Stiftungversammlung).

Bei Interesse bitte an die Kontaktadressen wenden.

Übrigens: Ihre finanzielle Unterstützung ist in jeder Form für Sie steuerlich wirksam. Wir informieren Sie gerne.

Vortragsveranstaltung vom 14.03.17:
"Heimvorteil HSK"

Details hier

 

Zukunftskongress: Ländlicher Raum 4.0

der Bürgerstiftung Pr. Ströhen 05.03.2016

Bilder, Zitate und mehr hier