Was man oft fragt (FAQ)


Was ist eine Bürgerstiftung?

Eine Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung. Traditionell wurden Stiftungen in Deutschland durch Einzelpersonen oder Ehepaare gegründet. Seit den 1990er Jahren ist ein neuer Typ von Stiftungen hinzugekommen. Er beruht auf der in den USA entstandenen Idee der "Community Foundations". Darunter versteht man Gemeinschaftsstiftungen vieler Bürger. Sie tun sich zu gemeinnützigen Zwecken in einer Stadt oder Region zusammen. In solchen Bürgerstiftungen engagieren sie sich finanziell oder persönlich, übernehmen Verantwortung und gestalten die Gesellschaft mit.

Warum Stiftung und nicht Verein?

Ein Verein hat ein Jahresbudget und kann daher nur kurzfristig planen und investieren. Eine Stiftung ist dagegen auf Langfristigkeit angelegt und damit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation und der Spendenbereitschaft. Ihre Gründung setzt ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Es darf nicht ausgegeben werden, lediglich seine Erträge stehen für Projekte zur Verfügung. Je höher das Kapital, umso mehr Projekte können in Angriff genommen werden.

Kann man Mitglied werden?

Eine Stiftung hat keine Mitglieder – Sie sind aber jederzeit ohne Formalitäten willkommen (siehe Zeit/Geld/Ideenspender).

Sie können aber auch Stifter werden. Dann geht Ihr Geld in das Kapital der Bürgerstiftung und nur die Erträge werden für die Arbeit ausgegeben.

Darüber hinaus können Sie als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in an den vielfältigen Aufgaben der Bürgerstiftung gestaltend mitwirken. 

Wer entscheidet über neue Projekte?

Das Kuratorium  und Vorstand der BürgerStiftung Pr. Ströhen entscheidet über neue Projekte.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben treten Sie bitte in Kontakt mit uns. Wir werden uns bemühen, alle Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Vortragsveranstaltung vom 14.03.17:
"Heimvorteil HSK"

Details hier

 

Zukunftskongress: Ländlicher Raum 4.0

der Bürgerstiftung Pr. Ströhen 05.03.2016

Bilder, Zitate und mehr hier